Bild: cwf

„Das darf niemals auch nur irgendjemand zu Gesicht bekommen …“

Der Maler und sein Freund kannten sich schon lange. Der Freund war stolz auf die Bekanntschaft des Künstlers und der Künstler freute sich, dass er über seinen gut vernetzten Freund neue Kontakte und Interessenten für seine Bilder bekam. Dafür wollte er sich gerne bei seinem Freund bedanken und bot ihm an, ihn im Rahmen eines Bilderzyklus, der im Frühjahr in einer bekannten Galerie im gemeinsamen Heimatort der beiden ausgestellt werden sollte, zu malen. Der Freund war begeistert und geehrt und saß „seinem“ Künstler gerne viele Stunden Modell.

Und dann, wenige Tage vor Ausstellungseröffnung, kam der große Tag, an dem der Künstler seinem Freund stolz das fertige Werk präsentierte, das dieser bis dahin noch nicht gesehen hatte. Und kurz gefasst: Er hasste es. Er fand es abscheulich. Er erkannte sich zwar wieder, aber fand sich missmutig, herrisch und unsympathisch, geradezu abstoßend. Wie sein Freund ihm das antun könnte, ihn so entsetzlich darzustellen. Ob er ihn wirklich so sehe? Wie sehr er sich in ihm getäuscht habe. Er dachte, sie seien Freunde und dann das. Nein, das Bild dürfe auf keinen Fall ausgestellt werden. Das lasse er nicht zu. Eher ziehe er vor Gericht.

Und nun? Ausstellung absagen! Das Werk trotzdem präsentieren, denn es gibt ja wohl noch so etwas wie künstlerische Freiheit? Oder im Rahmen von Mediation miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden? Ja!