Dies sind die Grundsätze, die „Spielregeln“, die bei einer Mediation eingehalten werden müssen:
- Freiwilligkeit: Niemand darf gezwungen werden, an einer Mediation mitzuwirken. Jede Beteiligte Person kann ohne sich rechtfertigen zu müssen oder dass ihnen der Rechtsweg abgeschnitten würde, die Mediation jederzeit abbrechen.
- Eigenverantwortlichkeit: Der Mediator entscheidet nicht.
- Einvernehmlichkeit: Nichts geht ohne Zustimmung aller Beteiligten.
- Allparteilichkeit: Der Mediator ist unabhängig und neutral, aber allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Er sorgt dafür, dass alle Beteiligten gleichberechtigt am Verfahren teilnehmen und angemessen sowie fair miteinander umgehen.
- Transparenz und Informiertheit: Alle gehen offen und ohne geheimen Vorbehalt miteinander um.
- Vertraulichkeit: Alle Inhalte, Gespräche, Ergebnisse und alles rund um das konkrete Mediationsverfahren sind grundsätzlich vertraulich. Niemand – auch der Mediator nicht – darf Dritten etwas dazu mitteilen, wenn nicht alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Diese Grundsätze sind gesetzlich in den §§ 1 und 2 des Mediationsgesetzes festgelegt und werden in der Mediationsvereinbarung am Anfang des Verfahrens zwischen den Beteiligten bekräftigt und fixiert.
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