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Dies sind die Grundsätze, die „Spielregeln“, die bei einer Mediation eingehalten werden müssen:

  1. Freiwilligkeit: Niemand darf gezwungen werden, an einer Mediation mitzuwirken. Jede Beteiligte Person kann ohne sich rechtfertigen zu müssen oder dass ihnen der Rechtsweg abgeschnitten würde, die Mediation jederzeit abbrechen.
  2. Eigenverantwortlichkeit: Der Mediator entscheidet nicht.
  3. Einvernehmlichkeit: Nichts geht ohne Zustimmung aller Beteiligten.
  4. Allparteilichkeit: Der Mediator ist unabhängig und neutral, aber allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Er sorgt dafür, dass alle Beteiligten gleichberechtigt am Verfahren teilnehmen und angemessen sowie fair miteinander umgehen.
  5. Transparenz und Informiertheit: Alle gehen offen und ohne geheimen Vorbehalt miteinander um.
  6. Vertraulichkeit: Alle Inhalte, Gespräche, Ergebnisse und alles rund um das konkrete Mediationsverfahren sind grundsätzlich vertraulich. Niemand – auch der Mediator nicht – darf Dritten etwas dazu mitteilen, wenn nicht alle Beteiligten damit einverstanden sind.

Diese Grundsätze sind gesetzlich in den §§ 1 und 2 des Mediationsgesetzes festgelegt und werden in der Mediationsvereinbarung am Anfang des Verfahrens zwischen den Beteiligten bekräftigt und fixiert.