Mediation ist eine breit anerkannte, durch europäisches Recht und das deutsche Mediationsgesetz geregelte Möglichkeit der effektiven Konfliktlösung – gerade in vielleicht verfahrenen Angelegenheiten mit auch mehreren Beteiligten. Anders als Behörden- oder Gerichtsverfahren beruht sie auf dem Prinzip der Freiwilligkeit – zur Mediation kann niemand gezwungen werden. Das Mediationsverfahren läuft in einer festen Struktur ab. Durch das Verfahren führt und leitet die Mediatorin oder der Mediator die Beteiligten ohne Zwang unter dem Grundsatz nicht der Unparteilichkeit, sondern der Allparteilichkeit; gewährleistet also, dass alle Beteiligten fair miteinander umgehen und ihre Interessen und Beweggründe adäquaten Raum im Verfahren bekommen. Das Ziel einer Mediation ist eine von allen Beteiligten selbst einvernehmlich gefundene und umfassende Lösung. Gelingt dies doch einmal nicht, steht selbstverständlich der Rechtsweg weiter offen. Eine Mediation kann von jedem daran Beteiligten jederzeit ohne Begründung abgebrochen werden. Mediationsverfahren laufen nichtöffentlich und vertraulich ab, sind oft erheblich schneller und kostengünstiger als streitige Auseinandersetzungen. Sie können umfassend die Interessen der Beteiligten dauerhaft in Ausgleich bringen, statt nur juristische Ansprüche durchzusetzen. Damit eignet sich Mediation auch gerade für solche Auseinandersetzungen, bei denen das Recht und Prozessführung keine dauerhaft befriedigende Lösung bieten können – sei es aus Beweisgründen oder weil Ansprüche aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sind. Mediation kann daher auch in Fällen zu dauerhaftem Rechtsfrieden führen, wo eine gerichtliche Entscheidung oder auch ein Schiedsspruch keine der beteiligten Personen umfassend zufriedenstellen können.
Ich bin Rechtsanwalt und Mediator, kenne daher beide Möglichkeiten Streitigkeiten zu lösen. Für Fragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich über meine Kanzlei:
MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Wenk-Fischer Partnerschaftsgesellschaft
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